Grüezi wohl,
ich freue mich mit dem Portal eine Plattform gefunden zu haben, die recht aktiv zu sein scheint und hoffe ihr seid nicht allzu hart zu mir trotz meiner Unwissenheit
Für folgenden Sachverhalt suche ich noch nach einer Antwort, da ich im Forum bislang nicht genau denselben Fall samt eindeutiger Antwort gefunden habe:
Ich arbeite seit Februar in einem Zürcher Unternehmen (mit Aufenthaltsgenehmigung C) und suche seit geraumer Zeit nach einer Wohnung. Bald ist es soweit und am 01. November kann ich umziehen. Dabei stellt sich mir die Frage ob ich von der 60-Tage-Regelung gebrauch machen kann, um bereits für den Zeitraum zw. Februar und Oktober von der niedrigeren Schweizer Steuer zu profitieren.
Aktuell ist es bereits so, dass das schweizer Finanzamt durch meine große Entfernung zur Arbeitsstätte einen höheren Quellsteuersatz berechnet hat und ich bereits fast 12% Lohnsteuer in der Schweiz zahle (die HR Abteilung hat dem schweizer Lohnbüro durch ein Missverständnis durchgegeben, dass ich es lieber so handhaben würde - man kennt sich da nicht so gut aus und hat das mit der 60-Tage-Regelung glaube ich nicht so recht verstanden). Ich habe anfangs noch Bestrebungen unternommen dies Aufzuklären und nach einem Anruf beim deutschen FA hieß es ich soll den Sachverhalt per Mail nochmals schildern sodass man mir eine Erklärung ausstellen kann. Die könne ich gegenüber dem schweizer FA vorhalten, damit diese verstehen, dass sie mich nicht so versteuern können nur weil eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt und ich mehr als 100 km vom Arbeitsort entfernt wohne. Aber als ich dies gemacht habe kam nur ein Schreiben vom deutschen FA als Antwort, dass die Annahme vom Schweizer FA korrekt wäre und ich sie selbst vom Gegenteil in Kenntnis setzen müsste.
Nun da ich eine Wohnung gefunden habe stelle ich mir die Frage ob der Sachverhalt überhaupt noch in Richtung schweizer FA korrigiert werden muss oder ob ich nicht auch von der 60-Tage-Regelung profitieren kann. Ist dies mit einer dauerhaft angemieteten Wohnung (ggf. als Zweitwohnsitz?) möglich oder nur wenn man Belege in Form von Hotelbuchungen vorweisen kann?
Über eure Tipps und Richtigstellungen wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße und einen schönen Abend in die Runde.
Jogi